Das Pflegepraktikum ist der dreimonatige Krankenpflegedienst, den die Approbationsordnung für Ärzte vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung verlangt. Abgeleistet wird er in einem Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung mit vergleichbarem Pflegeaufwand, entweder vor dem Studienbeginn oder in den unterrichtsfreien Zeiten. Aufteilen darfst du ihn in drei Abschnitte zu je einem Monat.

Mehr schreibt der Bund nicht vor. Genau deshalb schieben es viele so lange vor sich her, bis am Ende der Vorklinik drei freie Monate fehlen, die der Kalender nicht mehr hergibt. Wer früh plant, legt die Blöcke dorthin, wo sie ohnehin niemanden stören.

Was zählt als Pflegepraktikum und was nicht?

Alles, was in § 6 der Approbationsordnung steht, und nichts daneben. Der Krankenpflegedienst hat dort einen klar formulierten Zweck: Er soll dich in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einführen und mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut machen. Zuschauen bei einer Visite erfüllt das nicht.

Auch der Ort ist festgelegt. Ein Pflegepraktikum zählt nur in einem Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung mit vergleichbarem Pflegeaufwand. Eine Hausarztpraxis fällt damit raus, ein reines Pflegeheim in aller Regel ebenfalls. Bist du unsicher, frag vorher bei der nach Landesrecht zuständigen Stelle nach, also bei deinem Landesprüfungsamt. Dort wird der Nachweis am Ende geprüft, nicht an deiner Fakultät.

Drei Monate Station sind kein verlorenes Quartal. Es ist die einzige Zeit im Studium, in der dir niemand eine Prüfungsfrage stellt.

Wann machst du die drei Monate am besten?

Dann, wenn ohnehin keine Vorlesung läuft. Die Approbationsordnung erlaubt das Pflegepraktikum vor dem Studium oder in den unterrichtsfreien Zeiten und lässt die Aufteilung in drei Monatsblöcke ausdrücklich zu. Für die meisten heißt das: ein Block im März, zwei im Spätsommer, oder alles am Stück vor dem ersten Semester.

Der späteste sinnvolle Zeitpunkt ergibt sich aus der Meldung. Der Antrag auf Zulassung muss bei der zuständigen Stelle bis zum 10. Januar oder bis zum 10. Juni eingegangen sein, und dem Antrag zum Ersten Abschnitt liegen die Nachweise über die Erste-Hilfe-Ausbildung und über den Krankenpflegedienst bei. Der schriftliche Erste Abschnitt findet 2027 am 16. und 17. März sowie am 24. und 25. August statt.

Meldefristen und schriftliche Termine des Ersten Abschnitts 2027 Für den Frühjahrstermin am 16. und 17. März 2027 muss die Meldung bis zum 10. Januar 2027 vorliegen, für den Herbsttermin am 24. und 25. August 2027 bis zum 10. Juni 2027. Vom Zeugnis zur Prüfung: zwei Fenster im Jahr 10. Januar Meldung 16. und 17. März schriftlich 10. Juni Meldung 24. und 25. August schriftlich Das Zeugnis über den Krankenpflegedienst muss zur Meldung vorliegen, nicht erst zur Prüfung.
Quellen: § 10 Abs. 3 der Approbationsordnung für Ärzte für die Fristen 10. Januar und 10. Juni sowie das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen für die Prüfungstermine 2027 (abgerufen 24.09.2026).
Tipp: Trag dir den Meldetermin in den Kalender, nicht den Prüfungstermin. Der 10. Januar ist der Tag, an dem dein Zeugnis über den Krankenpflegedienst bei der Behörde liegen muss. Es ist nicht der Tag, an dem du anfängst, dich darum zu kümmern.

Wie bewirbst du dich auf einen Platz?

Kurz, früh und an die richtige Stelle. Über die Plätze für ein Pflegepraktikum entscheidet fast immer die Pflegedirektion und nicht die ärztliche Abteilung, und die Monatsblöcke rund um die Semesterferien sind in großen Häusern zuerst vergeben. Fünf Schritte reichen:

  1. Häuser sammeln Fünf bis acht Kliniken in erreichbarer Nähe, gemischt aus großem Klinikum und kleinerem Haus. Kleine Häuser antworten oft schneller und lassen dich mehr machen.
  2. Den richtigen Kontakt finden Auf der Website nach Pflegedirektion, Praktikumsbüro oder Personalabteilung suchen. Eine Mail an die allgemeine Adresse landet selten dort, wo entschieden wird.
  3. Kurz anfragen Ein Absatz genügt: wer du bist, welches Semester, welcher Zeitraum, wie viele Wochen am Stück. Lebenslauf als PDF anhängen, mehr nicht.
  4. Parallel bewerben Alle Häuser gleichzeitig anschreiben und später absagen. Wer eine Antwort nach der anderen abwartet, verliert das Zeitfenster.
  5. Zusage schriftlich festhalten Zeitraum, Station und Ansprechpartner per Mail bestätigen lassen. Das hilft dir, falls jemand den Block später verschieben will.

Für die beliebten Zeiträume solltest du zwei bis drei Monate Vorlauf einplanen. Wer im Oktober für den März anfragt, hat meistens freie Wahl. Wer im Februar anfragt, nimmt, was übrig geblieben ist.

Was wird dir auf den Krankenpflegedienst angerechnet?

Mehr, als die meisten denken. § 6 der Approbationsordnung zählt genau auf, welche Dienste und Ausbildungen angerechnet werden. Bringst du eine davon mit, sparst du dir das Pflegepraktikum unter Umständen komplett.

Das bringst du mitAnrechnung nach § 6
Krankenpflegerische Tätigkeit im Sanitätsdienst der Bundeswehr oder in vergleichbaren Einrichtungenwird angerechnet
Krankenpflegerische Tätigkeit im freiwilligen sozialen Jahrwird angerechnet
Krankenpflegerische Tätigkeit im Bundesfreiwilligendienstwird angerechnet
Abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, in der Kranken-, Kinderkranken- oder Altenpflegewird angerechnet
Abgeschlossene Ausbildung als Hebamme, Entbindungspfleger, Rettungsassistent oder Notfallsanitäterwird angerechnet
Krankenpflegedienst im Auslandkann angerechnet werden

Der Unterschied zwischen „wird" und „kann" ist der wichtigste Satz dieser Tabelle. Bei den Diensten und Ausbildungen in den ersten fünf Zeilen ist die Anrechnung vorgeschrieben. Beim Krankenpflegedienst im Ausland liegt die Entscheidung im Ermessen der zuständigen Stelle. Kläre das schriftlich, bevor du fliegst, nicht hinterher mit einer fremdsprachigen Bescheinigung in der Hand.

Nachweise, Fristen und der Weg zur Meldung

Am Ende zählt Papier. Für ein abgeleistetes Pflegepraktikum gibt es ein eigenes Formular, nämlich das Zeugnis über den Krankenpflegedienst nach Anlage 5. Darauf stehen dein Name, das Krankenhaus, der Zeitraum von wann bis wann und die Angabe, ob die Ausbildung unterbrochen wurde. Unterschrieben wird es von der Leitung des Pflegedienstes.

ZEUGNIS, ERSTE HILFE, MELDUNG

Drei Dokumente in einer festen Reihenfolge. Das Zeugnis nach Anlage 5 kommt aus dem Krankenhaus, der Nachweis über die Erste-Hilfe-Ausbildung vom Kursanbieter, und beides liegt der Meldung zum Ersten Abschnitt bei.

Der zweite Nachweis ist die Ausbildung in erster Hilfe nach § 5. Als Beleg gilt unter anderem eine Bescheinigung des Arbeiter-Samariter-Bundes, des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder des Malteser Hilfsdienstes. Lass dir das Zeugnis am letzten Tag deines Blocks aushändigen. Eine Unterschrift zwei Jahre später aus einem Haus zu bekommen, in dem dich niemand mehr kennt, ist mühsam.

Wie lernst du während der drei Monate weiter?

In kleinen Portionen und mit dem Handy, nicht mit dem Lehrbuch. Ein Pflegepraktikum ist kein Lernsemester, und zwölf Wochen Vollzeit auf Station müssen auch keins sein. Zehn Minuten in der Pause und zehn Minuten in der Bahn halten deinen Kartenstapel am Leben, ohne dass du abends noch etwas aufholen musst.

Das Learning Center der University of North Carolina at Chapel Hill beschreibt aktives Abfragen als Strategie, die Intensität und Effizienz des Lernens erhöht. Auf Station ist das leichter als in der Bibliothek, weil du die Anatomie gerade am Menschen siehst. Wie die Wiederholungsabstände dabei automatisch wachsen, steht in FSRS und Spaced Repetition.

Wenn du deinen Block in die Semesterferien legst, hilft dir der Plan aus Semesterferien sinnvoll zum Vorlernen nutzen. Steht dein Pflegepraktikum noch vor dem ersten Semester an, findest du den Rest der Startorganisation im Erstsemester Survival Guide. Den Überblick über die Prüfung, für die du all diese Nachweise sammelst, gibt Physikum lernen. Und den nächsten Praxisblock nach bestandenem Ersten Abschnitt erklärt Famulatur planen.

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Häufige Fragen

Wie lange dauert das Pflegepraktikum?

Drei Monate. Die Approbationsordnung spricht vom dreimonatigen Krankenpflegedienst und erlaubt ausdrücklich, ihn in drei Abschnitte zu je einem Monat aufzuteilen. Du musst also nicht am Stück durchziehen, sondern kannst die Blöcke auf mehrere unterrichtsfreie Zeiten verteilen, solange alle vor der Meldung zum Ersten Abschnitt liegen.

Wo darf ich den Krankenpflegedienst ableisten?

In einem Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung mit vergleichbarem Pflegeaufwand. Andere Einrichtungen sind in der Approbationsordnung nicht vorgesehen. Eine Praxis oder ein klassisches Pflegeheim erfüllt die Vorgabe deshalb meistens nicht. Frag im Zweifel vorher bei deinem Landesprüfungsamt nach, denn dort wird der Nachweis am Ende anerkannt oder eben nicht.

Zählt ein FSJ als Pflegepraktikum?

Ja, wenn du dabei krankenpflegerisch tätig warst. Die Approbationsordnung rechnet krankenpflegerische Tätigkeit im freiwilligen sozialen Jahr, im Bundesfreiwilligendienst und im Sanitätsdienst der Bundeswehr an. Dasselbe gilt für eine abgeschlossene Pflegeausbildung. Lass dir die Tätigkeit vom Träger bescheinigen, nicht nur den Zeitraum des Dienstes.

Welche Bescheinigung brauche ich am Ende?

Das Zeugnis nach Anlage 5 der Approbationsordnung. Es nennt Name, Geburtsdatum, Krankenhaus, den Zeitraum und die Frage nach einer Unterbrechung, und es wird von der Leitung des Pflegedienstes unterschrieben. Zusammen mit dem Erste-Hilfe-Nachweis legst du es der Meldung zum Ersten Abschnitt bei.

Wann muss alles fertig sein?

Vor der Meldung. Der Zulassungsantrag muss bis zum 10. Januar oder bis zum 10. Juni bei der zuständigen Stelle eingegangen sein, und beide Nachweise gehören zu diesem Antrag. Rechne rückwärts: Zeugnis in der Hand, dann Meldung, dann Prüfung. Der schriftliche Erste Abschnitt liegt 2027 im März und im August.

Quellen