Du musst die Approbation beantragen, denn sie kommt nicht automatisch mit dem bestandenen M3. Die Approbation ist die staatliche Zulassung, ohne die du laut Bundesärzteordnung nicht als Ärztin oder Arzt arbeiten darfst. Den Antrag stellst du bei der zuständigen Stelle des Landes, in dem du den Dritten Abschnitt bestanden hast, mit sieben Unterlagen nach § 39 ÄApprO.
Weil das M3 laut § 16 ÄApprO im November und Dezember läuft, ist jetzt der richtige Moment, den Papierkram zu planen. Hier liest du, was du brauchst, wann du einreichst und wie lange es dauert.
Key Takeaways
- Kein Automatismus. Die Approbation wird nur auf Antrag erteilt, und zwar von der Stelle des Landes, in dem du das M3 bestanden hast.
- Sieben Unterlagen. § 39 ÄApprO verlangt unter anderem Lebenslauf, Geburtsurkunde, Identitätsnachweis, Führungszeugnis, ärztliche Bescheinigung und das Zeugnis über die Ärztliche Prüfung.
- Ein Monat Gültigkeit. Führungszeugnis und ärztliche Bescheinigung dürfen bei der Vorlage nicht älter als einen Monat sein.
- Drei Monate maximal. Laut § 39 Abs. 5 ÄApprO entscheidet die Behörde spätestens drei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen.
- Jedes Land tickt anders. Berlin nimmt den Antrag frühestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin an, Baden-Württemberg bittet um Einreichung vier Wochen vor der mündlichen Prüfung.
Was ist die Approbation, und warum brauchst du sie?
Die Approbation ist die Erlaubnis, den ärztlichen Beruf in Deutschland dauerhaft auszuüben. § 2 der Bundesärzteordnung sagt klar: Wer als Arzt arbeiten will, braucht sie. Und nach § 2a darf sich nur Ärztin oder Arzt nennen, wer approbiert ist oder eine besondere Erlaubnis hat. Das bestandene M3 allein reicht dafür nicht.
Bis die Urkunde da ist, darfst du dich laut Gesetz noch nicht Ärztin oder Arzt nennen.
Das M3 selbst, also Ablauf, Fächer und Vorbereitung, erklärt M3 Examen: Ablauf, Termine und Vorbereitung. Dieser Artikel beginnt da, wo das Examen aufhört.
Welche Voraussetzungen nennt die Bundesärzteordnung?
§ 3 Abs. 1 BÄO nennt vier Bedingungen für die Approbation: eine bestandene ärztliche Prüfung nach mindestens sechs Jahren und 5.500 Stunden Studium, keine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und die nötigen Deutschkenntnisse. Mit einem deutschen Studium und bestandenem M3 ist der erste Punkt erfüllt.
Bevor du die Approbation beantragen kannst, sammelst du für die anderen Punkte Papiere: das Führungszeugnis und die Erklärung zu Strafverfahren für die Zuverlässigkeit, die ärztliche Bescheinigung für die Gesundheit. Genau deshalb haben diese Dokumente ein Verfallsdatum.
Welche Unterlagen brauchst du für die Approbation?
Wenn du die Approbation beantragen willst, legst du laut § 39 Abs. 1 ÄApprO sieben Nachweise bei. Die Tabelle zeigt sie mit den Punkten, an denen Anträge in der Praxis hängen bleiben. Die rechte Spalte stammt aus den Infoseiten der Landesbehörden in Berlin und Baden-Württemberg.
| Unterlage laut § 39 ÄApprO | Darauf achten |
|---|---|
| Kurz gefasster Lebenslauf | tabellarisch, in Berlin ausdrücklich so verlangt |
| Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch Eheurkunde | in Berlin reicht eine Namensänderungsurkunde, wenn sich dein Name geändert hat |
| Identitätsnachweis | amtlich beglaubigte Kopie von Personalausweis oder Reisepass |
| Amtliches Führungszeugnis | nicht älter als einen Monat, als behördliches Führungszeugnis direkt an die Behörde |
| Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren | auf dem Vordruck deiner Behörde |
| Ärztliche Bescheinigung | nicht älter als einen Monat, in Berlin nicht von einem Familienmitglied |
| Zeugnis über die Ärztliche Prüfung | wird nach dem bestandenen M3 ausgestellt |
Dokumente, die nicht auf Deutsch ausgestellt sind, brauchen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung. So steht es in § 39 Abs. 2 ÄApprO. Die Behörde darf außerdem weitere Nachweise verlangen.
Wann solltest du die Approbation beantragen?
Den richtigen Zeitpunkt legt deine Landesbehörde fest, nicht die Approbationsordnung. In Berlin geht der Online-Antrag frühestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. Baden-Württemberg bittet darum, den Antrag vier Wochen vor der mündlichen Prüfung einzureichen. Die Regierung von Oberbayern schreibt, der Antrag sei an keine Frist gebunden.
Wer seine Approbation beantragen will, plant deshalb rückwärts von seinem Termin. Das Führungszeugnis braucht in Berlin laut Landesamt in der Regel ein bis zwei Wochen. Gleichzeitig darf es bei der Vorlage nicht älter als einen Monat sein. Das Fenster ist also schmal.
So kannst du die Approbation beantragen: Schritt für Schritt
Die Reihenfolge unten fasst die Vorgaben aus § 39 ÄApprO und den Infoseiten aus Berlin und Baden-Württemberg zusammen. Die genauen Fristen deines Landes haben Vorrang, wenn du die Approbation beantragen willst.
- Zuständige Stelle findenZuständig ist das Land, in dem du das M3 bestehst. In Bayern hängt es sogar vom Regierungsbezirk deiner Universität ab.
- Formular besorgenHol dir den Antrag und die Vordrucke für Erklärung und ärztliche Bescheinigung von der Seite deiner Behörde.
- Feste Papiere sammelnLebenslauf, Geburtsurkunde und beglaubigte Ausweiskopie verfallen nicht. Die kannst du schon Wochen vorher fertig machen.
- Führungszeugnis beantragenBeim Bürgeramt, als Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, mit der Anschrift deiner Approbationsbehörde als Empfänger.
- Ärztliche Bescheinigung holenKurz vor dem Einreichen, damit sie nicht älter als einen Monat ist.
- Antrag einreichenIm Fenster, das deine Behörde nennt. Berlin per Online-Formular, Baden-Württemberg laut eigener Seite ausschließlich auf dem Postweg.
- Zeugnis nachreichen oder abwartenIn Berlin liegt das Zeugnis frühestens zwei Wochen nach der bestandenen Prüfung vor und kommt zusammen mit der Approbation.
Wie lange dauert es bis zur Approbationsurkunde?
Wenn du die Approbation beantragen konntest, entscheidet die Behörde laut § 39 Abs. 5 ÄApprO kurzfristig, spätestens aber drei Monate nachdem alle Unterlagen vollständig vorliegen. Innerhalb eines Monats nach Eingang bestätigt sie dir den Antrag und teilt mit, welche Unterlagen fehlen. Fehlt etwas, beginnt die Uhr praktisch erst mit dem letzten Papier.
Das Berliner Landesamt sagt es deutlich: Die abschließende Bearbeitung beginnt erst, wenn alles vollständig und korrekt vorliegt. Ein privat zugestelltes Führungszeugnis zählt dort nicht und muss neu beantragt werden. Genau solche Kleinigkeiten kosten Wochen.
Die Approbation ist gebührenpflichtig. Wie hoch die Gebühr ist, richtet sich nach der Gebührenordnung deines Landes, deshalb steht hier keine Zahl.
Was passiert, wenn das M3 nicht klappt?
Dann ist der Antrag hinfällig, aber er verschwindet nicht von selbst. Das Berliner Landesamt empfiehlt, ihn schriftlich zurückzuziehen, um eine kostenpflichtige Ablehnung zu vermeiden. Frag deine eigene Behörde, wie sie das handhabt. Wenn du nach der Wiederholung erneut die Approbation beantragen musst, besorgst du die Papiere mit Verfallsdatum einfach neu.
Und die Note? Die zählt für die Approbation nicht, nur das Bestehen. Laut § 33 ÄApprO ergibt sich deine Gesamtnote aus den drei Abschnitten, addiert und durch drei geteilt.
Was ist anders, wenn du im Ausland studiert hast?
Dann gilt ein anderer Weg über die Anerkennung deines Abschlusses. Wie das läuft, erklärt dein-medizinstudium.de im Ratgeber Approbation nach dem Medizinstudium im Ausland. Dieser Artikel gilt für alle, die nach einem Studium in Deutschland und dem M3 hier die Approbation beantragen.
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Wo muss ich die Approbation beantragen?
Laut § 39 Abs. 1 ÄApprO stellst du den Antrag bei der zuständigen Stelle des Landes, in dem du den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden hast. Das ist meist das Landesprüfungsamt oder eine Bezirksregierung. Wo genau, steht auf der Seite deines Landes, in Bayern hängt es vom Regierungsbezirk deiner Universität ab.
Wie alt dürfen Führungszeugnis und ärztliche Bescheinigung sein?
Beide dürfen laut § 39 Abs. 1 ÄApprO nicht älter als einen Monat sein, gerechnet bis zur Vorlage bei der Behörde. Das Führungszeugnis braucht in Berlin laut Landesamt in der Regel ein bis zwei Wochen Bearbeitung. Beantrage es deshalb erst, wenn dein Einreichungstermin feststeht, sonst verfällt es.
Wie lange dauert die Erteilung der Approbation?
Laut § 39 Abs. 5 ÄApprO entscheidet die Behörde spätestens drei Monate nach Vorlage der vollständigen Unterlagen. Den Eingang bestätigt sie innerhalb eines Monats und nennt dabei fehlende Papiere. Wie schnell es wirklich geht, hängt also vor allem davon ab, ob dein Antrag gleich beim ersten Mal komplett ist.
Kann ich die Approbation schon vor dem M3 beantragen?
Das regelt jedes Land selbst. In Berlin geht der Antrag frühestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin, Baden-Württemberg bittet um Einreichung vier Wochen vor der mündlichen Prüfung. Das Zeugnis über die Ärztliche Prüfung kommt erst nach dem Bestehen dazu. Prüf die Vorgaben deiner Behörde, bevor du Papiere besorgst.
Quellen
- Approbationsordnung für Ärzte, § 16 Prüfungstermine (abgerufen 18.10.2026): https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/__16.html
- Approbationsordnung für Ärzte, § 33 Gesamtnote und Zeugnis für die Ärztliche Prüfung (abgerufen 18.10.2026): https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/__33.html
- Approbationsordnung für Ärzte, § 39 Antrag auf Approbation (abgerufen 18.10.2026): https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/__39.html
- Bundesärzteordnung, § 2 (abgerufen 18.10.2026): https://www.gesetze-im-internet.de/b_o/__2.html
- Bundesärzteordnung, § 2a (abgerufen 18.10.2026): https://www.gesetze-im-internet.de/b_o/__2a.html
- Bundesärzteordnung, § 3 (abgerufen 18.10.2026): https://www.gesetze-im-internet.de/b_o/__3.html
- Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, Hinweise zum Antrag auf Erteilung der Approbation als Ärztin/Arzt (abgerufen 18.10.2026): https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/berufe-im-gesundheitswesen/ausbildung-im-inland/aerztin-arzt/artikel.115951.php
- Regierungspräsidium Stuttgart, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Baden-Württemberg, Approbation nach Ausbildung im Inland (abgerufen 18.10.2026): https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/ausbildung/ausbildung-medizin/seiten/approbation-inland/
- Regierung von Oberbayern, Approbation als Ärztin oder Arzt beantragen (abgerufen 18.10.2026): https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/37198/244210/leistung/leistung_12109/index.html